Tierversuche

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Aus wissenschaftlicher Sicht sind Tierversuche für die Entwicklung neuer Medikamente und wirkungsvollerer Therapien nach wie vor unerlässlich. Die dazu geltende Schweizer Gesetzgebung ist eine der strengsten der Welt und die aktuellen Rahmenbedingungen stellen eine ethisch verantwortbare Forschung sicher.

Der Einsatz von Tierversuchen in der Forschung leistet in verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen einen essenziellen Beitrag zum Verständnis von Krankheiten und zur Weiterentwicklung von Therapieansätzen. Tierversuche in der Schweiz müssen stets auf die Schweizerische Tierschutzgesetzgebung abgestützt und gemäss ethischer Güterabwägung verantwortbar sein.

 

Die Gesetzgebung schreibt vor, die Tierversuche auf das unerlässliche Mass zu reduzieren und zu optimieren. Dies wird anhand des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine) umgesetzt: Wo immer möglich gilt es Ersatzmethoden anzuwenden (replace), die Anzahl Tiere stets auf ein Minimum zu beschränken (reduce) und den Umgang durch Haltung, Abläufe etc. zu verbessern (refine).

 

Auch die SAMW setzt sich dafür ein, dass Tierversuche gesetzeskonform und ethisch verantwortbar durchgeführt werden. Zusammen mit der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) leitet sie die Kommission für Tierversuchsethik (KTVE). Deren Aufgabe ist es, die verschiedenen Aspekte und ethischen Herausforderungen der Forschung mit Tieren zu antizipieren und interdisziplinär zu diskutieren.

 

 

Kommission STAAR

Im Jahr 2022 hat swissuniversities die Kommission STAAR – Swiss Transparency Agreement on Animal Research – geschaffen, um die Institutionen, die an Projekten mit Tierforschung teilnehmen, in ihrer Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu unterstützen. Die Mitglieder von STAAR gehen die Verpflichtung ein, bestimmte Grundsätze in Bezug auf die Kommunikation und Transparenz bei der Verwendung von Tieren in der Forschung zu beachten. STAAR umfasst Institutionen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, unter anderem die Akademien der Wissenschaften Schweiz, die durch den Präsidenten der KVTE Prof. Hanno Würbel vertreten sind. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz bekennen sich zum transparenten Dialog über Tierversuche und deklarieren, wie sie sich auf vielfältige Art und Weise in diesem Gebiet engagieren.

 

STAAR-Deklaration

STAAR-Website

 

 

Das Webportal «Tierversuche erklärt» der SCNAT

Die Naturwissenschaft ist eine Stimme unter vielen im gesellschaftlichen Diskurs über die Akzeptanz und die Ausgestaltung von Tierversuchen. Die SAMW will dazu beitragen, das Thema aus möglichst unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten. Im Webportal der Akademien der Naturwissenschaften (SCNAT) erhalten Forschende der Gesellschaft für Versuchstierkunde eine Stimme und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tierversuchen in der Schweiz.

 

Mehr Informationen

 

 

Publikationen

Güterabwägung bei Tierversuchsanträgen

Forschende, die in der Schweiz einen Tierversuch durchführen wollen, müssen einen formellen Antrag stellen. Gemäss Tierschutzgesetz ist es ihre Pflicht, neben wissenschaftlichen auch ethische Erwägungen vorzunehmen. Dies geschieht mittels Güterabwägung – eine mehrstufige und anspruchsvolle Aufgabe. Die KTVE hat eine Wegleitung erarbeitet, die Orientierung und Unterstützung für die Durchführung bietet.

 

Die Wegleitung wurde 2022 in einer revidierten Fassung veröffentlicht. Das Zielpublikum sind nicht nur die Forschenden, sondern auch Tierschutzbeauftragte, Mitglieder von kantonalen Tierversuchskommissionen und Bewilligungsbehörden bei der Beurteilung der Tierversuchsanträge.

 

 

Güterabwägung bei Tierversuchsanträgen. Wegleitung für Antragstellende (2022)

Bereits 2010 hat die Kommission Vorüberlegungen zum Begriff der Würde des Tiers und der Güterabwägung veröffentlicht.

 

Bewilligungsverfahren für Tierversuche

Politische Initiativen zur Beschränkung von Tierversuchen und strengere Richtlinien bei deren Bewilligung: Wissenschaftler/-innen sorgen sich um die Forschungsfreiheit und ärgern sich über bürokratische Hürden. Warum ein strenges Bewilligungsverfahren wichtig ist für die Legitimität von Tierversuchen, und wie ein solches wirksamer und effizienter umgesetzt werden könnte, erläutert Prof. Hanno Würbel, Leiter der Abteilung Tierschutz an der Universität Bern, im Schwerpunkt des SAMW Bulletins 2/2019.

 

Tierschutz in der Pandemie

Der Teil-Lockdown vom Frühling 2020 hatte auch Folgen für die Zucht und Haltung von Versuchstieren und die Durchführung von Tierversuchen an den Hochschulen. Mitteilungen von Forschenden an KTVE-Mitglieder wiesen darauf hin, dass dem Tierschutz teilweise nicht genügend Rechnung getragen werden konnte; es zeigten sich Lücken in der Konzeption wie auch in der Umsetzung der Notfallpläne. Dies nahm die KTVE zum Anlass, in einer Stellungnahme einen Problemaufriss aus ethischer Sicht und Denkanstösse für künftig ähnliche Situationen zu formulieren. Die Erarbeitung des Papiers basiert nicht auf einer systematischen Datenerhebung. Die KTVE würde die Bereitstellung aussagekräftiger Daten zu diesem Thema sehr begrüssen. 

 

Ethische Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche

Die von der KTVE erarbeiteten ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche (3. Auflage 2005) stützen sich auf die Erkenntnis, dass der Mensch einerseits bei der ihm gebotenen Lösung seiner Probleme auf wissenschaftliche Untersuchungen an Tieren nicht verzichten kann, während ihm anderseits der ethische Grundsatz der «Ehrfurcht vor dem Leben» und der Achtung der «Würde der Kreatur» den Schutz der Tiere gebietet. Sie gründen auf der Überzeugung, dass Forschende als verantwortliche Menschen von sich aus die zur bestmöglichen Überwindung dieses Konfliktes erforderlichen Massnahmen festlegen, umsetzen und kontrollieren.

 

Dokumentation

Volksinitiative: Verbot von Tier- und Menschenversuchen

Im Februar 2022 kam die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» zur Abstimmung und wurde mit 79 % Nein-Anteil abgelehnt. Eine Annahme hätte den Fortschritt in der Medizin, die wissenschaftliche Ausbildung und die medizinische Versorgung in der Schweiz aufs Spiel gesetzt. Die SAMW hatte deshalb mit Nachdruck empfohlen, die Initiative abzulehnen. Die Argumente finden Sie im SAMW-Newsletter vom 10.01.2022.

 

Parlamentarische Initiative: Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen

Im Hinblick auf die Beratung der parlamentarischen Initiative 18.491 von Maya Graf «Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen» in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hatten die Akademien der Wissenschaften Schweiz, swissuniversities und der Schweizerische Nationalfonds ein Argumentarium erarbeitet.

 

Den Entscheid der vorberatenden Kommission finden Sie hier.

 

Veranstaltungen

Bewilligungsverfahren für Tierversuche

Im Herbst 2021 organisierte die KTVE einen national ausgerichteten Roundtable zum Thema «Bewilligungsverfahren für Tierversuche». Expertinnen und Experten aus den Gebieten Forschung, Tierschutz und Ethik sowie Vertretungen kantonaler und eidgenössischer Behörden tauschten sich aus den unterschiedlichen Blickwinkeln über die aktuellen Genehmigungsverfahren für Tierversuche aus. Handlungsbedarf für Verbesserungen und konkrete Lösungsvorschläge wurden diskutiert. Ein Bericht im SAMW Bulletin fasst die wichtigsten Erkenntnisse des Treffens zusammen.

 

Monkey, Mouse or Zebrafish? Überlegungen bei der Wahl des Modellorganismus

Welche Überlegungen stellen Forschende bei der Auswahl des Modellorganismus für ihre Arbeit an? Wie gehen sie mit der impliziten moralischen Hierarchie unter Tieren um, mit Primaten an der Spitze und Fischen am Ende? Die Tagung vom 1. Juli 2021 beleuchtete wissenschaftliche und ethische Fragen bei der Wahl von Modellorganismen für Tierversuche und zielte darauf ab, bei Forschenden, Tierschutzbeauftragten und Bewilligungsbehörden das Bewusstsein für diese Themen zu schärfen. Um die Fragen möglichst konkret zu beleuchten, wurde die Diskussion anhand eines ausgewählten Forschungsgebiets – jenem zur Alzheimererkrankung – geführt. Der Tagungsbericht fasst die Ergebnisse zusammen.

 

KONTAKT

lic. phil. Valérie Clerc
Generalsekretärin
Tel. +41 31 306 92 71