Grundlagen der nationalen AG GVP

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Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) stärkt die Selbstbestimmung in medizinischen Fragen, insbesondere im Hinblick auf Situationen der Urteilsunfähigkeit. Seit 2021 verfolgt eine von der SAMW und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) geleitete nationale Arbeitsgruppe das Ziel, GVP in der Schweiz weiter zu etablieren und im Alltag zu verankern. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Auftrag, den die nationale Arbeitsgruppe vom Bundesrat erhalten hat.

Die Auseinandersetzung mit Fragen zur eigenen Lebensqualität, zu Behandlungswünschen bei fortschreitender Krankheit und mit der Endlichkeit des Lebens ist eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung und letztlich für ein würdevolles Sterben. Diese Überzeugung teilt auch der Bundesrat, der sich in den letzten Jahren vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt hat, u. a. im Postulatsbericht 18.3384.

 

In diesem Bericht hat der Bundesrat das BAG beauftragt, gemeinsam mit der SAMW eine ständige Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» einzusetzen (vgl. Massnahme 1A, S. 67). Die Ziele und Zusammensetzung sind im Bericht auf S. 67 beschreiben: «Die Arbeitsgruppe hat zum Ziel, das Konzept der gesundheitlichen Vorausplanung zu konkretisieren und Massnahmen umzusetzen (z. B. Erarbeitung von einheitlichen Qualitätsstandards für Patientenverfügungen, Verbesserung der Zugänglichkeit der Dokumentation oder Sensibilisierungsmassnahmen bei Fachpersonen und bei der Bevölkerung). Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Patienten- und Betroffenenorganisationen, Gesundheitsligen und weiteren Organisationen, die bereits Beratungen zu diesem Thema anbieten, des Bundesamts für Justiz (BJ), der Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz KOKES, der GDK bzw. der Kantone, Leistungserbringer-Organisationen, Fach- und Berufsverbände, Bildungsinstitutionen etc.»

 

 

Verankerung in der Agenda Grundversorgung

In der Agenda Grundversorgung, die 2025 unter Federführung des BAG veröffentlicht wurde, ist die GVP ebenfalls als konkrete Massnahme erwähnt, um die Rolle von Patientinnen, Patienten und deren Angehörigen in der Prävention und Versorgung zu stärken. Insbesondere für die medizinische Grundversorgung in Alters- und Pflegeheimen werden durch die Förderung der GVP Verbesserungen erwartet. Aus diesem Grund sollen künftig auch die für die Versorgung verantwortlichen Gesundheitsfachpersonen über vertiefte Expertise in GVP verfügen (vgl. Massnahme A1.2, S. 19 – 20).

 

Umsetzungskonzept

Die AG GVP wurde 2021 von der Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung vom BAG und von der SAMW eingesetzt. Sie verantwortet den Gesamtprozess zur Umsetzung der Massnahmen und setzt strategische sowie inhaltliche Schwerpunkte. Detaillierte Informationen finden sich in den folgenden Dokumenten:

 

Vom Umsetzungskonzept zur Roadmap

Als erste Grundlage erarbeitete die nationale Arbeitsgruppe ein Modell mit konkreten Empfehlungen zu vier Bereichen:


1) Sensibilisierung der Bevölkerung
2) Hilfestellungen zur GVP für alle
3) Rolle der Fachpersonen im Gesundheits-, Sozial- und Beratungsbereich
4) Qualitätsverbesserungen der Instrumente und Prozesse.

 

Das Dokument wurde 2022 einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. Das Interesse und Engagement war bemerkenswert: Die AG GVP hat 170 Stellungnahmen erhalten. Unter Einbezug der Rückmeldungen wurde im März 2023 die breitabgestützte «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung» veröffentlicht.

 

Die Roadmap ist auf der Hauptseite Gesundheitliche Vorausplanung in drei weiteren Sprachen (e/f/i) erhältlich. Zudem finden Sie dort Informationen zu den laufenden Arbeiten der AG GVP und ihren Teilprojekten.

 

 

KONTAKT

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann
Leiterin Ressort Ethik
Tel. +41 31 306 92 73