Forschung zu Migration und Gesundheit

Gemeinsam mit der Stanley Thomas Johnson Stiftung lanciert die SAMW das Förderprogramm «Forschung zu Migration und Gesundheit», um Forschung in der Migrationsmedizin und zur Gesundheit von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz zu stärken. Die Johnson Stiftung hat die Finanzierung des Programms für drei Jahre ab 2026 mit einer grosszügigen Summe von insgesamt 2,7 Millionen CHF zugesichert.

Zunehmende Mobilität und internationale Migration stellen Gesundheitssysteme vor grosse Herausforderungen: Es gilt z.B., den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen, Ressourcen effektiv zu verteilen und eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Obwohl in der Schweiz die Forschungstätigkeit im Bereich Migration und Gesundheit zunimmt, fehlt auf nationaler Ebene ein etabliertes Forschungsnetzwerk; die bestehende Forschung ist weitgehend über Disziplinen und Institutionen verstreut. Hinzu kommen wesentliche Forschungslücken, z.B. beim Dokumentieren und Verbessern des Zugangs von Migrantinnen und Migranten zu Gesundheitsleistungen, beim Einbeziehen von Migrantinnen und Migranten in Forschungsprozesse sowie beim Bekanntmachen von Gesundheitsangeboten und beim Verbessern der Gesundheitskompetenz. 

 

Ziele

Das Förderprogramm «Forschung zu Migration und Gesundheit» soll dazu beitragen, diese Lücken zu schliessen. Darüber hinaus hat es zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Forschungsgruppen in der Schweiz zu fördern und Nachwuchsforschende zu unterstützen. Auf lange Sicht sollen die Ergebnisse der geförderten Projekte dazu beitragen, dass das schweizerische Gesundheitssystem den Bedürfnissen von Migrantinnen und Migranten besser gerecht wird. Dieses Ziel steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen des Programms «Migration und Gesundheit» des BAG und mit der globalen Forschungsagenda der WHO zu Gesundheit, Migration und Vertreibung (auf Englisch).

 

Unterstützte Forschungsbereiche

Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die innovative Ansätze für die Gesundheitsversorgung von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz entwickeln, insbesondere von Gruppen, die vulnerabel oder gegenwärtig unterversorgt sind.

 

Zwei Forschungsbereiche haben Vorrang: 

  • Evaluation und Tests von Programmen und Interventionen zur Förderung der Gesundheit von Migrantinnen und Migranten 
  • Erfassung der Gesundheit und der medizinischen Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten sowie der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen 

 

Mögliche Forschungsthemen sind Prävention, Massnahmen zur Gesundheitsförderung, Determinanten der Gesundheit von Migrantinnen und Migranten, Gesundheit von Kindern und älteren Menschen, Migration und psychische Gesundheit, Barrieren beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, Ausbildung von Gesundheitsfachkräften, Einbindung von Migrantinnen und Migranten in die primäre Gesundheitsversorgung sowie Klimawandel, Migration und Gesundheit. 

 

Instrumente: Projektbeiträge

  • Für ein Kooperationsprojekt, bei dem mindestens zwei Gruppen aus unterschiedlichen Forschungseinrichtungen in der Schweiz zusammenarbeiten: in der Regel zwischen 200’000 und 300’000 CHF pro Projekt und Jahr für max. drei Jahre. 
  • Für ein kleineres Projekt in der Regel max. 65’000 CHF pro Projekt und Jahr für max. drei Jahre. 

 

Teilnahmebedingungen

Die Zusammenarbeit von mindestens zwei Gruppen aus unterschiedlichen schweizerischen Forschungseinrichtungen ist gewünscht und ein wichtiges Evaluationskriterium.

 

Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei kleineren Projekten müssen Expertinnen oder Experten aus mehreren Fachbereichen mitwirken. Darüberhinaus müssen Nachwuchsforschende eingebunden sein. Bei der Planung und Implementierung des Projekts müssen Mitglieder von Migrantengruppen und, falls anwendbar, betroffene Patientinnen und Patienten einbezogen werden. 

 

Das Mitwirken einer Partnergruppe ausserhalb der Schweiz ist möglich, sofern deren Expertise für die Umsetzung des Projekts notwendig ist. 

 

Eingereichte Projekte dürfen erst in der Planung stehen; es werden keine bereits laufenden Projekte finanziert.

 

Die vollständigen Teilnahmebedingungen und die Evaluationskriterien sind im Programmreglement und in den FAQ beschrieben.

 

Persönliche Voraussetzungen

Bewerber:innen müssen erfahrene Forschende sein, die an einer schweizerischen Forschungseinrichtung tätig sind und über ausgewiesene Kompetenz im Bereich Migration und Gesundheit verfügen. Zudem müssen alle Bewerber:innen über die nötige wissenschaftliche Qualifikation verfügen, um einen substanziellen Beitrag zum Projekt zu leisten.

 

Bei jedem Gesuch übernimmt eine Person die Rolle der korrespondierenden Bewerberin bzw. des korrespondierenden Bewerbers. Diese Person vertritt alle am Projekt beteiligten Forschungsgruppen gegenüber der SAMW.

 

Verwendung der Beiträge

Die zugesprochenen Mittel können als projektbezogene Saläre für wissenschaftliche und technische Mitarbeitende eingesetzt werden –einschliesslich von Doktorierenden und Postdocs, sofern diese nicht zu den Bewerber:innen gehören. Zudem können projektbezogene Sach- und Kollaborationskosten gedeckt werden. 

 

Die Kosten von kurzen Auslandsaufenthalten für am Projekt beteiligte Nachwuchsforschende dürfen im Budget beantragt werden, wenn diese einen Mehrwert für das Projekt bringen. Dazu gehören Zuschüsse zu Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten zusätzlich zum projektbezogenen Salär. 

 

Die Beiträge dürfen nicht für die Saläre der Bewerber:innen eingesetzt werden. 

 

Evaluationsverfahren

Das Evaluationsverfahren ist einstufig und erfolgt ausschliesslich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen: Die Evaluationskommission des Programms evaluiert die Gesuche und macht Zuspracheempfehlungen an die Johnson Stiftung, die abschliessend entscheidet.

 

Gesuchseingabe

Gesuche müssen auf Englisch verfasst und online registriert werden. Details zum Format und zur Gesuchseingabe finden Sie auf der Registrierungs-Seite und in den FAQ.

 

Ausschreibung 2026

Eingabefrist: 1. Juni 2026
Frühester Beginn des Grants: 1. Dezember 2026
Spätester Beginn des Grants: 1. Dezember 2027

 

Die Entscheide werden Mitte-November 2026 kommuniziert. 

 

Downloads und Links

 

 

KONTAKT

Dr. Myriam Tapernoux
Ressortleitung
Tel. +41 31 306 92 76