Lebendspende

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Die Lebendspende stellt eine aussergewöhnliche medizin-ethische Situation dar: Eine gesunde Person lässt einen operativen Eingriff zu, um einem anderen Menschen ein Organ oder Teile davon zu spenden. Die Richtlinien «Lebendspende von soliden Organen» (2023) widmen sich den medizin-ethischen Fragestellungen und sollen das medizinische Fachpersonal insbesondere bei der psychosozialen Abklärung der Spenderinnen und Spender sowie bei deren Nachbetreuung unterstützen.

Bei der Lebendspende stellen Spenderinnen und Spender ein eigenes Organ für eine Transplantation zur Verfügung. Der dafür nötige operative Eingriff an einer gesunden Person zu Gunsten eines anderen Menschen (meist Angehörige) ist mit besonderen ethischen Herausforderungen verbunden.

 

Zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte, der Pflegenden und weiteren Fachpersonen hat die SAMW bereits 2008 medizin-ethische Richtlinien veröffentlicht. Die Revision des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) und medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen machten eine Aktualisierung notwendig. Die revidierte Fassung wurde im August 2023 veröffentlicht.

 

Richtlinien «Lebendspende von soliden Organen»

Überkreuz-Lebendspende von Nieren

Die revidierten Richtlinien behandeln auch die ethischen und praktischen Aspekte bei der sogenannten Überkreuz-Lebendspende. Dabei spenden zwei oder mehr Paare eine Niere «über Kreuz», weil eine direkte Spende innerhalb des Paars wegen Inkompatibilität nicht in Frage kommt. Die Richtlinien schreiben vor, dass im Abklärungsgespräch geprüft werden muss, ob die Spenderin oder der Spender die psychosozialen Besonderheiten einer Spende im Überkreuz-Lebendspende-Programm versteht und akzeptiert.

 

 

Spendewillige aus dem Ausland

Die SAMW-Richtlinien befassen sich auch mit der Evaluation von Spenderinnen und Spendern aus anderen Kulturkreisen oder mit Wohnsitz im Ausland. Diese Empfehlungen stehen im Einklang mit den Resolutionen des Europarats. Für Spendewillige aus dem Ausland gelten dieselben Regeln wie für Personen aus der Schweiz: Sie müssen mündlich und schriftlich und in einer für medizinische Laien verständlichen Sprache aufgeklärt werden. Dabei können einzelne Aspekte allerdings schwieriger überprüfbar sein. Die Richtlinien bieten deshalb eine Hilfestellung für die Aufklärung unter erschwerten Bedingungen.

 

 

Anpassung an nächste Teilrevision des Gesetzes

Die 2023 in Kraft gesetzten Richtlinien orientieren sich am gültigen rechtlichen Rahmen. Das Transplantationsgesetz ist jedoch im Wandel. Sobald die revidierte Fassung mit Anpassungen u. a. zur Überkreuz-Lebendspende in Kraft tritt (voraussichtlich im Jahr 2025), werden allfällig notwendige Anpassungen der Richtlinien an die Hand genommen. Die gedruckte Broschüre der Richtlinien wird erst auf diesen Zeitpunkt hin erstellt. Sofern keine substantiellen Änderungen am Inhalt der Richtlinien erfolgen, ist keine erneute öffentliche Vernehmlassung vorgesehen.

 

Alle SAMW-Richtlinien finden Sie im Menü Publikationen.

 

 

KONTAKT

Dr. Manya Hendriks
Projektverantwortliche Ethik
Tel. +41 31 306 92 77