Grundsätze
Der Bund anerkennt die SAMW gemäss Art. 5 des Forschungsgesetzes von 1991 als «Institution der Forschungsförderung».Die finanziellen Mittel der SAMW erlauben keine Unterstützung von grossen Forschungsprojekten; hierzu ist der Schweizerische Nationalfonds zuständig. Durch verschiedene Fonds kann die SAMW Forschungsprojekte im Bereich Versorgungsforschung im Gesundheitswesen (Förderprogramm Versorgungsforschung), im Bereich der Neurowissenschaften (Ott-Fonds), im Bereich der medizinischen Bildgebung (Hartweg-Fonds, ab 2013) sowie im Bereich der Ethik (KZS-Fonds) mit Beiträgen bis max. Fr. 60'000.- unterstützen.
Im Rahmen des MD-PhD-Programms sowie im Rahmen der Stiftung SSMBS richtet die SAMW Stipendien für Nachwuchsforschende aus.
Ausserdem können an die Begutachtungskommission des SAMW-Fonds Gesuche um finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen, kleinen Projekten oder Publikationen gerichtet werden. Der max. zugesprochene Betrag beträgt in der Regel Fr. 5'000.-. Gesuche um grössere Beträge müssen durch den Vorstand genehmigt werden.
Generell müssen für die Einreichung von Gesuchen die jeweils dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden (siehe Box rechts)
