Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Dr. Hermann Amstad,

Generalsekretär,

Tel. 061 269 90 30

Zentrale Ethikkommission

Auftrag
Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) antizipiert und diskutiert ethische Probleme der Medizin. Sie orientiert sich an den Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene und fördert dabei den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit verwandten Institutionen.

Die ZEK formuliert ethische Richtlinien als Hilfestellungen für die medizinische Praxis oder die biomedizinische Forschung. Zudem nimmt sie Stellung zu medizinisch-ethischen Fragen, die aufgrund aktueller Ereignisse oder von öffentlichen oder privaten Institutionen bzw. von Einzelpersonen an die SAMW herangetragen werden.

Zusammensetzung
Prof. Christian Kind, St. Gallen (Präsident)
PD Dr. Markus Zimmermann-Acklin, Fribourg (Vizepräsident)
Dr. Hermann Amstad, Basel (ex officio)
Prof. Nikola Biller-Andorno, Zürich
Dr. Thomas Bischoff, Lausanne
Dr. Nicole Bürki, Liestal
Dr. Monique Gauthey, Genf
Dr. Bruno Gravier, Lausanne
Dr. Daniel Grob, Zürich
Prof. Samia Hurst, Genf
Dr. Roland Kunz, Affoltern am Albis
Prof. Peter Meier-Abt, Basel
lic. theol. Settimio Monteverde, Basel
Dr. Valdo Pezzoli, Lugano
Dr. Fritz Ramseier, Königsfelden
PD Dr. Bara Ricou, Genève
lic. iur. Michelle Salathé, Basel
Prof. Dominique Sprumont, Neuchâtel
Dr. Susanna Stöhr, Basel
Dr. John-Paul Vader, Lausanne
Marianne Wälti-Bolliger, Delémont
Dr. Philipp Weiss, Basel

Arbeitsweise
Die Zentrale Ethikkommission diskutiert neu auftretende Fragestellungen im Bereich der Medizinethik. Sie tagt, sooft ihre Geschäfte dies erfordern, in der Regel 5 Mal jährlich. Im Rahmen dieser Sitzungen lädt sie Gastreferenten zu einem aktuellen Thema ein, diskutiert neue Gebiete, wo sich medizinisch-ethische Probleme abzeichnen, und berät über nötige Revisionen bereits vorhandener oder das Erstellen neuer Richtlinien.
Zur Ausarbeitung von Richtlinien setzt die ZEK eine interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission ein. Diese arbeitet in der Regel innerhalb eines Jahres einen Entwurf aus, welcher nach Verabschiedung durch die ZEK zur Genehmigung an Vorstand und Senat weitergeleitet wird.

Der Entwurf der Richtlinien wird betroffenen Personen, Organisationen und Institutionen zur Stellungnahme unterbreitet und einer öffentlichen Vernehmlassung unterworfen. Die Subkommission prüft die eingegangenen Stellungnahmen und trägt diesen so weit als möglich und sinnvoll Rechnung.

Die überarbeitete Version wird nach Zustimmung durch ZEK und Vorstand dem Senat zur definitiven Verabschiedung vorgelegt; die endgültige Fassung wird in der Schweizerischen Ärztezeitung veröffentlicht.
 
vista point | [tm]