Zentrale Ethikkommission
AuftragDie Zentrale Ethikkommission (ZEK) antizipiert und diskutiert ethische Probleme der Medizin. Sie orientiert sich an den Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene und fördert dabei den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit verwandten Institutionen.
Die ZEK formuliert ethische Richtlinien als Hilfestellungen für die medizinische Praxis oder die biomedizinische Forschung. Zudem nimmt sie Stellung zu medizinisch-ethischen Fragen, die aufgrund aktueller Ereignisse oder von öffentlichen oder privaten Institutionen bzw. von Einzelpersonen an die SAMW herangetragen werden.
Zusammensetzung
Prof. Christian Kind, St. Gallen (Präsident)
PD Dr. Markus Zimmermann-Acklin, Fribourg (Vizepräsident)
Dr. Hermann Amstad, Basel (ex officio)
Prof. Nikola Biller-Andorno, Zürich
Prof. Thomas Bischoff, Lausanne
Dr. Monique Gauthey, Genf
Dr. Daniel Grob, Zürich
Prof. Samia Hurst, Genf
Dr. Roland Kunz, Affoltern am Albis
Prof. Peter Meier-Abt, Basel
Dr. Jacqueline Minder, Winterthur
lic. theol. Settimio Monteverde, Basel
Dr. Hans Neuenschwander, Lugano
Dr. Valdo Pezzoli, Lugano
lic. iur. Michelle Salathé, Basel
Dr. Jacques Seydoux, Delémont
Dr. Martin Siegemund, Baden
Prof. Dominique Sprumont, Neuchâtel
Marianne Wälti-Bolliger, Delémont
Dr. Philipp Weiss, Basel
PD Dr. Hans Wolff, Genf
Arbeitsweise
Die Zentrale Ethikkommission diskutiert neu auftretende Fragestellungen im Bereich der Medizinethik. Sie tagt, sooft ihre Geschäfte dies erfordern, in der Regel 5 Mal jährlich. Im Rahmen dieser Sitzungen lädt sie Gastreferenten zu einem aktuellen Thema ein, diskutiert neue Gebiete, wo sich medizinisch-ethische Probleme abzeichnen, und berät über nötige Revisionen bereits vorhandener oder das Erstellen neuer Richtlinien.
Zur Ausarbeitung von Richtlinien setzt die ZEK eine interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission ein. Diese arbeitet in der Regel innerhalb eines Jahres einen Entwurf aus, welcher nach Verabschiedung durch die ZEK zur Genehmigung an Vorstand und Senat weitergeleitet wird.
Der Entwurf der Richtlinien wird betroffenen Personen, Organisationen und Institutionen zur Stellungnahme unterbreitet und einer öffentlichen Vernehmlassung unterworfen. Die Subkommission prüft die eingegangenen Stellungnahmen und trägt diesen so weit als möglich und sinnvoll Rechnung.
Die überarbeitete Version wird nach Zustimmung durch ZEK und Vorstand dem Senat zur definitiven Verabschiedung vorgelegt; die endgültige Fassung wird in der Schweizerischen Ärztezeitung veröffentlicht.
