Bei Fragen wenden Sie sich bitte an 
Dr. Katrin Crameri
Leitung Ressort Forschung,
Tel. 061 269 90 30

Welche Bereiche gehören zur Versorgungsforschung?

In Anlehnung an eine Auflistung der deutschen Bundesärztekammer zählen uneingeschränkt zur Versorgungsforschung*:
  • die Grundlagenforschung in versorgungsrelevanten Bereichen (z.B. kognitive und kommunikative Prozesse, Compliance, Arzteinstellungen, Determinanten von Arztentscheidungen)
  • Qualitätsforschung (z.B. Qualitätssicherung, -entwicklung, -management) zu Versorgungsleistungen
  • Untersuchungen ökonomischer Aspekte der Versorgung
  • Inanspruchnahmeforschung, Bedarfsforschung, sonstige Untersuchungen zur Versorgungsepidemiologie
  • Methodische Entwicklungen im Bereich der Versorgungsforschung (z.B. risk adjustment, multivariate Modelle, Erhebungsinstrumente)
  • Klinische Studien, Metaanalysen und systematische Reviews zur «effectiveness»
  • HTAs, sofern sie «effectiveness» oder «utility» untersuchen
  • Arzneimittel- und Medizinprodukte-Studien unter Alltagsbedingungen (sog. Phase IV-Studien)
  • Untersuchungen zur Implementierung von neuen Erkenntnissen aus der Grundlagenforschung in die medizinische Praxis (z.B. in den Bereichen «Translationale Forschung» oder «Personalisierte Medizin»)
  • Entwicklung und Anwendung von neuen Informationstechnologien (z.B. eHealth).

Nicht zur Versorgungsforschung zählen beispielsweise:
  • HTAs, Metaanalysen und systematische Reviews, sofern diese nur «efficacy» untersuchen
  • Klinische Studien zur «efficacy» (die also unter Idealbedingungen durchgeführt werden)
  • Arzneimittelstudien der Phasen I-III
  • Studien, die nicht explizit gesundheitsbezogene Dienstleister untersuchen
  • die analytische Epidemiologie zur Ursachen- und Risikoermittlung, die sich nicht auf spezifische Versorgungsformen bezieht
  • Zellkultur- und Tierversuche.

*Adaptiert nach (Zugriff 28.11.11)
www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.3289.3293.3295&all=true
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Howald Fosco | [tm]