Welche Bereiche gehören zur Versorgungsforschung?
In Anlehnung an eine Auflistung der deutschen Bundesärztekammer zählen uneingeschränkt zur Versorgungsforschung*:- die Grundlagenforschung in versorgungsrelevanten Bereichen (z.B. kognitive und kommunikative Prozesse, Compliance, Arzteinstellungen, Determinanten von Arztentscheidungen)
- Qualitätsforschung (z.B. Qualitätssicherung, -entwicklung, -management) zu Versorgungsleistungen
- Untersuchungen ökonomischer Aspekte der Versorgung
- Inanspruchnahmeforschung, Bedarfsforschung, sonstige Untersuchungen zur Versorgungsepidemiologie
- Methodische Entwicklungen im Bereich der Versorgungsforschung (z.B. risk adjustment, multivariate Modelle, Erhebungsinstrumente)
- Klinische Studien, Metaanalysen und systematische Reviews zur «effectiveness»
- HTAs, sofern sie «effectiveness» oder «utility» untersuchen
- Arzneimittel- und Medizinprodukte-Studien unter Alltagsbedingungen (sog. Phase IV-Studien)
- Untersuchungen zur Implementierung von neuen Erkenntnissen aus der Grundlagenforschung in die medizinische Praxis (z.B. in den Bereichen «Translationale Forschung» oder «Personalisierte Medizin»)
- Entwicklung und Anwendung von neuen Informationstechnologien (z.B. eHealth).
Nicht zur Versorgungsforschung zählen beispielsweise:
- HTAs, Metaanalysen und systematische Reviews, sofern diese nur «efficacy» untersuchen
- Klinische Studien zur «efficacy» (die also unter Idealbedingungen durchgeführt werden)
- Arzneimittelstudien der Phasen I-III
- Studien, die nicht explizit gesundheitsbezogene Dienstleister untersuchen
- die analytische Epidemiologie zur Ursachen- und Risikoermittlung, die sich nicht auf spezifische Versorgungsformen bezieht
- Zellkultur- und Tierversuche.
*Adaptiert nach (Zugriff 28.11.11)
www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.3289.3293.3295&all=true
Zurück
