Patientenverfügung
Aktuell gibt es in der Schweiz auf kantonaler Ebene noch keine bzw. unterschiedliche Regelungen zum Instrument der Patientenverfügung. Per 2013 tritt das revidierte Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, welches die Patientenverfügung erstmals gesamtschweizerisch im Bundesrecht regelt.Die SAMW hat 2009 medizin-ethische Richtlinien und Empfehlungen zum Thema «Patientenverfügung» veröffentlicht. Diese gehen auf die Inhalte einer Patientenverfügung ein und zeigen, welche Punkte beim Verfassen und bei der Umsetzung beachtet werden sollten, damit die Patientenverfügung ihre Funktion als Instrument der Selbstbestimmung erfüllen kann.
Eine Kurzfassung der Richtlinien vermittelt einen raschen Überblick über die zentralen Punkte. Die «Musterfragen zur Werthaltung», die im Anhang zu den Richtlinien zur Verfügung stehen, können im Beratungsgespräch eingesetzt werden, um die Wertvorstellungen des Patienten zu dokumentieren.
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und die SAMW bieten zudem eine Vorlage für eine Patientenverfügung an. Diese steht zur Verfügung in einer Kurzfassung für die am häufigsten geäusserten Wünsche sowie in einer ausführlichen Version, um Raum für andere Inhalte und detaillierte Angaben zu lassen. Sie orientiert sich an den von der SAMW erarbeiteten medizin-ethischen Richtlinien und Empfehlungen «Patientenverfügung» und berücksichtigt ebenfalls die 2013 in Kraft tretende Revision des ZGB.
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