Entscheidungen am Lebensende
Die SAMW setzt sich seit Jahrzehnten intensiv mit den Fragen rund ums Lebensende und insbesondere auch mit Fragen der Sterbehilfe und Sterbebegleitung auseinander. 1976 hat sie dazu erstmals medizinisch-ethische Richtlinien veröffentlicht, welche regelmässig überarbeitet wurden und die in diesem Bereich Standards für das medizinische Handeln setzen. Bis zu einer Neufassung im Jahr 2004 vertrat die SAMW Position, dass «Beihilfe zum Sui-zid» kein Teil der ärztlichen Tätigkeit sei. Die vorsichtige Öffnung in den Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» löste teilweise heftige Reaktionen aus, die deutlich zeigten, wie gespalten die Ärzteschaft in dieser Frage weiterhin ist. Allerdings ist festzuhalten, dass der Geltungsbereich der Richtlinien sehr eng gefasst ist. Als wichtige Ergänzung zu den Richtlinien hat die SAMW 2006 medizinisch-ethische Richtlinien zum Thema «Palliative Care» verabschiedet.Seit längerem setzt sich die SAMW auch für eine Aufsicht des Bundes über die Sterbehilfeorganisationen ein. Sie erachtet es als unbefriedigend, dass gerade da, wo es um Leben und Tod geht, nur ungenügende Sorgfaltskriterien und keine Aufsicht bestehen.
